Rechtliche Rahmenbedingungen (in Verkaufsgesprächen)

Das Regelwerk stellt das BGB Bürgerliches Gesetzbuch dar.


Rechtsobjekte


Sachen Paragraph
  = körperliche Gegenstände  § 90 BGB
Arten

a) bewegliche Sachen      = alle die nicht unbeweglich sind

     undewegliche Sachen = Grundstücke und die mit fest verbundenen Sachen

 


b) vertretbare und nicht vertretbarte Sachen

     - beweigniche Sachen

     - im Verkehr nach Zahl, Maß und Gewicht bestimmt (handelsüblich)

     Vertretbar: Eier, Milch, Kamm

     nicht vertretbar: Maßanzug, Originalgemälde

§ 91 BGB
 

c) verbrauchbare und nicht verbrauchbare Sachen

    - beweigniche Sachen

    - bestimmungsmäßiger Verkauf (Verbrauch oder Veräußerung)

§ 92 BGB
 

d) einfach zusammengesetzte Sachen (Bestandteile, Zubehör)

 

Besitz    Paragraph
    = tatsächliche Gewalt oder Herrschaft, die eine Person über eine Sache ausüben kann   § 90 BGB
Arten

 

 

 


  b)  

§ 91 BGB
 

  c)  

§ 92 BGB
 

  d) 

 

BEP - Break Even Point

Gewinnschwelle

Bezeichnet den Punkt in einem Produktlebenszyklus, ab dem sich das verkauft Produkt rentiert und das Unternehmen gewinne einfährt.

 

Beipsiel:

Müllermilch verkauft eine neue Jogurthsorte. Erst bei einem Absatz von 3 Millionen Bechern jährlich können die Herstellungskosten gedeckt werden. Die Gewinnschwelle ist erreucht. Der Verkauf lohnt sich jedoch erst bei einem Verkauf von mehr als 3 Millionen Bechern jährlich.

 

Weitere Informationenen und eine grafische Darstellung finden Sie HIER! 

Störungen des Kaufvertrages

Divisionskalkulation

Beispiel: In einer Schockoladenfabrik werden in einer Stunde 60 Tafeln hergestellt (1 Stück pro Minute)

 

Die Selbstkosten = Gesamtkosten / Anzahl

                                = 60 Minuten / 60 Stück = 1 Tafel pro Minute

Dies ist nur bei gleichwertigen Produkten möglich.

Zuschkagskalkulation

wird auch Handelskalkulation genannt.

 

Es sind 3 Vergünstigungen möglich:

- Rabatt = Preisnachlass vor Vertragsabschluss

- Bonus = Preisnachlass nachträglich (z.B. hoher Umsatz) 

- Skonto = Preisnachlass nachträglich (Ziel: Rechnung vorzeitig bezahlen)